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Zur Rechtsfrage von Lothar, ob es sich streng genommen nicht um Notwehr handelte:
Ich kann die Frage nicht aus Sicht des amerikanischen Rechts beantworten, aber im deutschen Recht wäre sie sehr interessant. Denn in der Tat feuerte Devlin erst ab, als sein Opfer gerade dabei war, seine Waffe zu laden. Eine Notwehrlage bestand somit für Devlin, seine Tötung wäre auf den ersten Blick gerechtfertigt.
Es sprechen allerdings auch gewichtige Argumente gegen die Annahme einer Notwehr. Erstens, könnte man durchaus anführen, dass Devlin durch seine Äußerungen ggü. Seinem späteren Opfer (Aufdeckung der Lüge) die Notwehrlage bewusst herbeiführte, also "provozierte". Da er gar kein Interesse mehr an dem Geschäft hatte, kam er von Anfang an einzig mit dem Grund zu dem Treffen, sein Opfer zu töten. Wer jedoch lediglich unter dem "Deckmantel" der Notwehr tötet, handelt nicht gerechtfertigt.
Darüber hinaus spräche gegen eine Notwehr, dass Devlin in subjektiver Hinsicht nicht mit Notwehrwillen handelte. Zwar wird unter dem Aspekt des gegenwärtigen Angriffs seines Opfers Devlin freilich auch getötet haben, um sich zu verteidigen. Dieses Motiv rückt meiner Meinung nach allerdings dadurch vollkommen in den Hintergrund, dass Devlin wie erwähnt von Anfang an nur zu dem Treffen kam, um sein Opfer wegen des "Verrats" zu töten, oder mit Columbus Worten "hinzurichten".
Devlin also in diesem Fall eine gerechtfertigte Notwehrhandlung gutzuschreiben wäre meiner Meinung nach verfehlt, aber aus Verteidigersicht durchaus vertretbar.
LG :) |